Verbandsgemeinderat

Verbandsgemeinderat

Was ist der Verbandsgemeinderat? (nach § 64 GemO)

(1) Verbandsgemeinden sind aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaften, die aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises bestehen. Sie erfüllen neben den Ortsgemeinden öffentliche Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der folgenden Bestimmungen. Sie verwalten ihre Angelegenheiten selbst unter eigener Verantwortung im Rahmen der Verfassung und der Gesetze.


Der Verbandsgemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verbandsgemeinde.


In der VG Rheinauen besteht der Verbandsgemeinderat aus 36 Sitzen, wovon 3 auf die Fraktion der FWG Rheinauen e.V. entfallen.

Unsere Fraktion im Verbandsgemeinderat

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